Kundeninformation zu Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH
Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden im Stadtgebiet Regensburg sowie in Teilen des Landkreises Regensburg (unter anderem in Obertraubling, Neutraubling und Pentling) Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH aus Berlin. Das Unternehmen tritt als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf und wirbt für den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) sowie für einen Wechsel des Messstellenbetriebs.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Schreiben stammen nicht von der Regensburg Netz GmbH.
- Zwischen der DMG Deutsche Messwesen GmbH und der Regensburg Netz GmbH besteht keine Geschäfts- oder Vertragsbeziehung.
- Es handelt sich um eine Werbeaktion eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers.
- Der Erhalt des Schreibens verpflichtet Sie nicht zum Abschluss eines Vertrages oder zum Wechsel des Messstellenbetreibers.
- Die Regensburg Netz GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet.
Müssen Sie jetzt aktiv werden?
Nein. Der Erhalt des Schreibens bedeutet nicht, dass kurzfristig gehandelt werden muss.
Das Anschreiben kann den Eindruck vermitteln, dass Kundinnen und Kunden selbst aktiv werden müssen, um rechtzeitig einen Smart Meter zu erhalten. Dies ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Wenn für Ihre Verbrauchsstelle aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein intelligentes Messsystem erforderlich wird – beispielsweise bei bestimmten Verbrauchswerten, Wärmepumpen, Wallboxen oder größeren Photovoltaikanlagen –, erfolgt der Einbau im Rahmen der gesetzlichen Rollout-Vorgaben durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Über notwendige Maßnahmen werden Sie von uns rechtzeitig informiert.
Hinweis zur beworbenen Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG
In dem Werbeschreiben wird darauf hingewiesen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Reduzierung des Netzentgelts profitieren können. Dabei ist zu beachten, dass diese Reduzierung nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht.
Voraussetzungen hierfür sind insbesondere:
- das Vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher),
- die Anmeldung dieser Anlage bei der Regensburg Netz GmbH,
- die Erfüllung der technischen Voraussetzungen sowie
- die Teilnahme an den Regelungen des § 14a EnWG.
Der Einbau eines Smart Meters führt daher nicht automatisch zu einer entsprechenden Netzentgeltreduzierung.
Hinweis zur beworbenen “kostenlosen Installation”
Im Schreiben wird mit einer “kostenlosen Installation” beziehungsweise “0 Euro Einbaukosten” geworben.
Bitte beachten Sie:
- Die Aussage bezieht sich auf den eigentlichen Einbau bzw. die Installation.
- Nach den Angaben im Werbeschreiben fallen für den Messstellenbetrieb durch die DMG Deutsche Messwesen GmbH laufende Kosten von 99 Euro brutto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten an.
- Kundinnen und Kunden sollten daher zwischen einmaligen Installationskosten und den laufenden Kosten des Messstellenbetriebs unterscheiden.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zum Messstellenbetrieb oder zum Einbau intelligenter Messsysteme steht Ihnen die Regensburg Netz GmbH gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald für Ihre Verbrauchsstelle gesetzliche Anforderungen oder notwendige Maßnahmen bestehen.