Anschluss Mittelspannung

Bei Abnahme größerer Leistungen oder einem erhöhten Jahresverbbrauch ist für Gewerbe oder Industrie der Anschluss an unser Mittelspannungsnetz mit eigener Trafostation eine Alternative zum Hausanschluss.

Information zum Anmeldeverfahren und zur Anschlusserstellung an das Mittelspannungsnetz

Bei geplanten Erzeugungsanlagen an diesem Anschluss beachten Sie bitte den Link für Einspeiseanlagen.

  1. Der Anschlussnehmer muss die „Anmeldung Netzanschluss Mittelspannungsnetz: Anmeldeprotokoll (M1)“ ausfüllen und zusammen mit einem Lageplan M. 1:1000 (wenn möglich als georeferenzierte dxf.- oder dwg.-Datei) sowie einem Single-Line-Plan der geplanten Station einreichen.

    Es erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch die Regensburg Netz GmbH, bei positivem Ergebnis wird der Verknüpfungspunkt bestimmt und die Projektierung veranlasst.
     
  2. Wenn alle Unterlagen (Anmeldung Netzanschluss Mittelspannungsnetz, Lageplan und Stationsplan) vollständig vorliegen und der Stationsplan gegengeprüft und technisch freigegeben wurde, erhält der Anschlussnehmer von uns ein Angebot zum Netzanschluss inkl. Netzanschlussvertrag.
     
  3. Nach Auftragseingang (Anschlussbestellung) wird der Anschluss einem Baubeauftragtem der REWAG zugeteilt, dieser nimmt Kontakt mit dem Anlagenerrichter auf, um gemeinsam den weiteren Projektablauf festzulegen.
     
  4. Dem Anlagenerrichter steht für die Beistellung der Mittelspannungs- und Stromwandler durch den Messstellenbetrieb der Regensburg Netz GmbH das Formular „Antrag zur Beistellung der Messwandler (M6)“ zur Verfügung. Auch der zukünftige Stromzähler kann hier gleich mitbeantragt werden, wenn die Messung durch den Messstellenbetrieb der Regensburg Netz GmbH erfolgen soll. Für niederspannungsseitige Messungen ist das Inbetriebsetzungsformular „Inbetriebsetzung / Änderung Netzanschluss Niederspannung“ zu verwenden.
     
  5. Wird vom Anschlussnehmer / Auftraggeber ein Betriebsunterstützungsvertrag für den mittelspannungsseitigen Anlagenteil durch den Betrieb der Regensburg Netz GmbH gewünscht, kann dies durch das Formular „Angebotsanfrage für einen Betriebsunterstützungsvertrag (M7) separat beantragt werden.
     
  6. Spätestens 14 Tage vor der geplanten Stationsabnahme und drei Wochen vor der gewünschten Inbetriebnahme sind uns die technischen Formulare M2-M5c inklusive der geforderten Dokumente, Prüfprotokolle etc. vollständig, ausgefüllt und von allen Verantwortlichen unterschrieben zur Prüfung vorzulegen.
     
  7. Nach einer erfolgreichen Stationsabnahme durch den Netzbetreiber kann die Anlage in der Regel binnen 7 Werktagen in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme setzt die Anwesenheit des Anlagenerrichters und des Anlagen- / Betriebsverantwortlichen voraus!
     
    Nach der Stationsabnahme und unmittelbar vor der Inbetriebnahme erfolgt der physikalische Anschluss der kundeneigenen Station an das öffentliche Mittelspannungsnetz der Regensburg Netz GmbH.

Bedingungen

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für Anschlussnutzung durch Letztverbraucher und Änderungen der Ergänzenden (§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV).

Technische Bedingungen für Anschluss und Betrieb von Anlagen direkt angeschlossener Kunden und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Derzeit gültige Unterlagen:

Sie haben noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne.

Kontakt